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Facebook – Ein Kämpfer für den Datenschutz

Ein Kommentar von Lukas Bootz

Facebook – Kein anderes Unternehmen wird so häufig erwähnt, wenn es um den europäischen Datenschutz geht. Bei jeder Gelegenheit wird Facebook als Negativbeispiel genannt und als Datenkrake verteufelt. Doch wenn man Facebook einmal genau unter die Lupe nimmt, ist das Unternehmen eigentlich ein eiserner Kämpfer für den europäischen Datenschutz. Ein Unternehmen, das zu immer restriktiveren und strengeren Regelungen beiträgt.

Ein Blick in die die Gerichtsentscheidungen zum Datenschutz des letzten Jahrzehnts genügt, um festzustellen, dass das Unternehmen Facebook an fast jedem entscheidenden Verfahren beteiligt war. Ohne lang nachdenken zu müssen, fallen mir gleich fünf große Urteile ein, mit denen Facebook das europäische Datenschutzrecht geprägt hat.

Das Privacy-Shield Urteil

Da wäre zunächst der Fall des EU-US-Privacy-Shields, das aktuellste Urteil im Datenschutzrecht. Dabei wollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zunächst nur über die Gültigkeit der Standardvertragsklauseln (SCC) entscheiden und sich in einem anderen Verfahren mit dem Privacy-Shield beschäftigen. Noch der Generalanwalt vertrat in seiner Stellungnahme, dass der EuGH im Schrems vs Facebook Verfahren nicht über das Privacy-Shield entscheiden müsse. Doch irgendwie schaffte Facebook es dann doch, dass der EuGH sich mit der Thematik beschäftigte und das Privacy-Shield zu Fall brachte.

Safe-Harbor

Beim Thema Datenübermittlung in die USA können wir uns auch gleich an das Jahr 2015 zurückerinnern. Damals wurde das Safe-Harbor-Abkommen vom EuGH für ungültig erklärt. Das erste große Datenschutzverfahren, an dem Facebook beteiligt war.

Die Urteile zur gemeinsamen Datenverarbeitung

In den letzten Jahren hat Facebook dafür gesorgt, dass Unternehmen endlich die gemeinsame Datenverarbeitung des Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kennenlernen – ein Instrument, was zuvor kaum bekannt war und nur in seltenen Fällen eingesetzt wurde. Nun kennt es zumindest jedes Unternehmen, das eine Facebook-Fanpage betreibt. Der EuGH  urteilte2018, dass jeder Fanpagebetreiber mit Facebook gemeinsam verantwortlich ist. Doch war das noch nicht genug. Gleich ein Jahr später durfte der EuGH wieder über Facebook urteilen, diesmal über die Like-Buttons. Der EuGH nutzte die Gelegenheit und vertiefte seine Rechtsauffassung zur gemeinsamen Datenverarbeitung. Seitdem ist klar, dass eine gemeinsame Datenverarbeitung in einer Vielzahl von Fällen vorliegt.

Facebook und das Einwilligungserfordernis

Sie blicken mittlerweile nicht mehr durch, wie man eine Einwilligung rechtskonform einholt? Raten Sie mal, wer da seine Finger im Spiel hatte. Richtig: Facebook. Ausnahmsweise schaffte es Facebook bei diesem Thema jedoch nicht zum EuGH, sondern blieb beim OVG Hamburg stecken (Beschl. V. 26.02.2018, 5 Bs 93/17). Nach dem Aufkauf von Whatsapp versuchte Facebook, Daten auf Grundlage einer Einwilligung von Whatsapp an Facebook zu übertragen. Das OVG entschied damals über die strengen Anforderungen an die Freiwilligkeit einer Einwilligung und die Zweckbindung. Eigentlich wurde auch bezüglich dieser Frage eine Entscheidung des EuGH in einer Sache mit einem anderen Unternehmen erwartet, doch Facebook schaffte es, sich vorzudrängeln und selbst für höhere Datenschutzanforderungen zu sorgen.

Die Kartellamtsentscheidung

Bußgelder und Compliance sind natürlich auch wichtige Themen für Facebook. Anscheinend reicht es dem Unternehmen nicht , dass es bereits 17 Aufsichtsbehörden in Deutschland und zahlreiche weitere europäische Aufsichtsbehörden gibt, die sich um die Einhaltung des Datenschutzes kümmern. Hier musste dringend eine weitere Behörde ins Boot geholt werden: das Bundeskartellamt. Auch beim Beschluss des BGH (Beschl. V. 23.06.2020, KVR 69/19), in welchem der BGH feststellte, dass Datenschutzverstöße auch als Kartellverstöße geahndet werden können, war Facebook beteiligt.

0:5 gegen Facebook

„Datenkrake Facebook“? Vielleicht sollten wir etwas umdenken und Facebook endlich als Kämpfer für den europäischen Datenschutz anerkennen und das Facebook-Logo als Datenschutzsiegel einführen – wie wäre das? Zugegeben: In den oben genannten Verfahren war Facebook immer auf der Verliererseite. Fast jedes Jahr zieht Facebook einmal vor die höchsten Gerichte und hat bislang jedes der Verfahren grandios in den Sand gesetzt. Bisher steht es 0:5 gegen Facebook. Wären wir beim Fußball, würde man vermutlich sein Bier austrinken und in der Halbzeit nach Hause gehen. Doch wir sind nicht beim Fußball und letztendlich treffen die Entscheidungen auch alle anderen Unternehmen. Daher warten wir gespannt darauf, was sich Facebook für 2021 überlegt und ob das Unternehmen nicht doch endlich mal einen Sieg einfährt.

Bildnachweis für diesen Beitrag: @ majdansky -stock. adobe. com