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Der Digital Services Act der EU

Seit dem 17. Februar 2024 ist der Digital Services Act in Kraft. Was hat das zu bedeuten?

Oftmals bezeichnet man die aktuelle Zeit als digitales Zeitalter. Bereits zur Zeit des Web 2.0 kamen neue Herausforderungen auf unsere Gesellschaft zu. Mittlerweile befinden wir uns schon eine Weile auf der nächste Stufe des digitales Zeitalters: Die Zeit der künstlichen Intelligenz und der Vernetzung der Dinge des Alltags.

Die Europäische Union hat mit dem Digital Services Act (DSA; EU-Gesetz über digitale Dienste) den nächsten Schritt unternommen, um den neuen Herausforderungen zu begegnen. Die Weichen für ein gerechteres, transparenteres und sichereres digitales Umfeld sollen gestellt werden.

Was regelt der Digital Services Act?

Der Digital Services Act zielt darauf ab, einheitliche Regeln für digitale Dienste zu schaffen. Er reguliert hierzu eine breite Palette von Online-Diensten, von sozialen Netzwerken über Marktplätze bis hin zu Content-Sharing-Plattformen. Der DSA zielt darauf ab, die Verantwortlichkeit dieser Plattformen zu erhöhen, die Nutzerrechte zu schützen und die Verbreitung illegaler Inhalte und gefälschter Produkte zu bekämpfen.

Die Vorgaben, die der DSA den Online-Unternehmen macht, variieren je nach ihrer Größe, Rolle und dem Einfluss, den sie im Online-Umfeld haben.

Der DSA legt den folgenden Anbietern unterschiedliche Pflichten auf:

  • Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (etwa: Apple); eine Liste aller Unternehmen, die hierunter fallen, finden Sie hier.
  • Online-Plattformen (App Stores, Kollaborationsplattformen der Privatwirtschaft, Social Media Plattformen)
  • Hosting-Dienste
  • Vermittlungsdienste.

Zu den Schlüsselelementen des DSA gehören:

  • Verbesserte Transparenzvorschriften
  • Strengere Anforderungen an die Entfernung illegaler Inhalte
  • Mechanismen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Plattformen
  • Die Einführung eines neuen Rahmens für die Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden.

Der DSA erlitt jedoch bereits im September 2023 einen deutlichen Rückschlag: Das Europäische Gericht (EuG) entschied in einer Eilentscheidung, dass Amazon von einer Pflicht des DSA ausgenommen ist und unternehmensinterne Informationennicht offenlegen muss. Es bleibt abzuwarten, wie in der Hauptsache entschieden wird. Sollte es hierbei bleiben, wäre der DSA bereits deutlich geschwächt. (Lesen Sie im Artikel unseres Kollegen Christoph Möx im Blog unserer Partner-Kanzlei Bette Westenberger Brink mehr zu den Details hier).

Was müssen Anbieter digitaler Dienste nun beachten?

Illegale Inhalte: Wenn Anbeiter unter den DSA fallen, müssen sie sicherstellen, dass ihre Dienste den neuen Vorschriften entsprechen. Dazu gehört insbesondere die Implementierung effektiver Mechanismen zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte sowie die Sicherstellung, dass ihre Algorithmen keine illegalen Inhalte fördern.

Transparenz: Der DSA fordert von Online-Plattformen eine erhöhte Transparenz hinsichtlich ihrer Inhaltsmoderation, Werbepolitiken und der Verwendung von Algorithmen. Unternehmen müssen umfassende Berichte über ihre Aktivitäten veröffentlichen und können dazu verpflichtet werden, ihre Algorithmen extern prüfen zu lassen.

Schutz der Nutzenden: Der DSA stärkt die Rechte der Nutzenden im digitalen Raum, einschließlich des Rechts auf eine klare Erklärung bei der Entfernung von Inhalten oder der Schließung von Konten. Unternehmen müssen einfache und effektive Beschwerdeverfahren einrichten.

Besonders strenge Regeln zum Schutz der Kinder: Die Privatsphäre und Sicherheit und das geistige und körperliche Wohlbefinden von Kindern soll besser geschützt werden. Anbieter, die Dienste auch für Kinder anbieten, müssen etwa standardmäßig spezielle Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen festlegen. Online-Plattformen können Altersüberprüfungsmaßnahmen einführen, um zu kontrollieren, wer auf ihre Dienste zugreifen kann. Auch elterliche Kontrollen können implementiert werden, damit Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder vor dem Risiko einer Exposition gegenüber schädlichen Inhalten schützen können – ebenso Tools, mit denen Benutzende Missbrauch signalisieren oder Unterstützung erhalten können.

Was hat der Digital Services Act mit Datenschutz zu tun?

Der DSA berührt viele Themenfelder, die auch unter der DSGVO immer wieder Thema sind. Dies gilt etwa im Bezug auf Datenverarbeitungen von Minderjährigen für Werbung und andere Zwecke. Der DSA reiht sich damit in eine Kette von Gesetzgebung der EU ein, die die Rechtsfragen des digitalen Zeitalters immer umfassender regeln. Wenn Sie im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie daher immer neue Pflichten erfüllen. Vor allem ist eine Abstimmung der bestehenden und der neuen Pflichten notwendig.

Fazit

Die Einhaltung des DSA wird für einige Unternehmen mit erheblichen Aufwand verbunden sein. Insbesondere die Anpassung von Systemen, die Schulung von Personal und die Durchführung von Audits können hier aufwendig werden. Gleichzeitig bietet der DSA die Chance, das Vertrauen der Nutzenden zu stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure im digitalen Raum zu positionieren.

Bildnachweis: KI generiert