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Tesla Wächtermodus kollidiert mit DSGVO

Das Bundesverwaltungsgericht Österreich (BVwG) hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die den Einsatz des Tesla Wächtermodus betrifft und dabei Bedenken zur Einhaltung der Vorgaben in der DSGVO hervorgehoben. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Tesla Wächtermodus verständlich erklärt

Der Wächtermodus in Tesla-Fahrzeugen dient als Sicherheitsfunktion, die das Fahrzeug überwacht und bei verdächtigen Aktivitäten reagiert.

Zunächst schaltete sich der Wächtermodus ein, sobald eine Person dem Tesla zu nahe kam, ohne diesen zu berühren. Die Kameras waren also bereits im Vorfeld aktiviert. Ende 2022 gab es ein Softwareupdate, wodurch der Wächtermodus optional nur dann die Aufnahmen speichert, wenn gleichzeitig Erschütterungen von anderen Sensoren erkannt werden. Die Standarddauer der Aufzeichnungen wurde zusätzlich von 10 Minuten auf eine bis zwei verkürzt.

Ferner ist bedenklich, dass die Aufzeichnungen auf einem USB-Stick gespeichert werden, dessen gespeicherte Daten lediglich der Eigentümer beeinflussen kann.

Hintergrund zur Entscheidung

Ein Vorfall, bei dem ein Tesla in diesem Modus unerwartet auf die Nähe einer Person reagierte, führte zu einer datenschutzrechtlichen Überprüfung. Das Fahrzeug blinkte, als jemand vorbeiging, was Fragen bezüglich der Datenerhebung und -verarbeitung aufwarf. Die betroffene Person reichte bei der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde ein.

Rechtliche Beurteilung

Das BVwG kam zu dem Schluss, dass der Halter des Tesla durch die Aktivierung des Wächtermodus zum „Verantwortlichen“ im Sinne der DSGVO wird. Dies beinhaltet spezifische Pflichten, insbesondere die Informationspflicht gegenüber den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen.

Interessanterweise stellte das Gericht fest, dass es für die Einordnung als Verantwortlicher nicht erforderlich ist, dass tatsächlich Aufzeichnungen im Wächtermodus gemacht werden. Die bloße Möglichkeit der Datenerfassung und die dadurch ausgelöste Reaktion des Fahrzeugs erfordern bereits die Erfüllung der Informationspflichten nach der DSGVO.

Folglich sind die Eigentümer verpflichtet, entsprechende Hinweise zur Videoüberwachung an ihren Autos anzubringen. Diese müssen die gesetzliche vorgeschriebenen Hinweispflichten nach Art. 13 DGSVO enthalten.

Dazu gehören unter anderem:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
  • wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
  • gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
  • gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.

Technologische Erweiterung des Tesla Wächtermodus

Zusätzlich zu diesen Sicherheitsfunktionen hat Tesla eine weitere eingeführt, die es ermöglicht, die Außenkameras des Fahrzeugs über eine Smartphone-App aus der Ferne zu streamen. Diese Technologie erhöht zwar die Überwachungsfähigkeiten für den Eigentümer, wirft jedoch auch erhebliche Datenschutzfragen auf. Insbesondere die kontinuierliche Überwachung der Umgebung des Fahrzeugs und die potenzielle Aufzeichnung unbeteiligter Passanten ist höchst problematisch. Zusätzlich ist eine Datenübermittlung in die USA, also in ein Drittland, dann ebenfalls sehr wahrscheinlich, da ein Großteil der App-Anbieter Cloud-Dienste von US-Dienstleistern nutzen.

Auswirkungen der Entscheidung

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Aktivierung des Tesla Wächtermodus in Fahrzeugen klare datenschutzrechtliche Verpflichtungen aus der DSGVO mit sich bringt. Fahrzeughalter müssen sicherstellen, dass sie Personen in der Umgebung des Fahrzeugs aktiv über die Datenerhebung informieren. Dies gilt auch dann, wenn keine Daten aufgezeichnet werden. Diese Rechtsprechung könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Überwachungstechnologien in privaten Fahrzeugen innerhalb der EU haben. Ferner betont dies die Notwendigkeit einer transparenten Kommunikation von Datenschutzmaßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Österreich kann hier nachgelesen werden.

Bildnachweis: KI generiert