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Länderübergreifende Kontrollen zur Umsetzung des Schrems-II-Urteils

Wie bereits in unserem Blogbeitrag vom 31.05.2021 berichtet, wurden durch den Landesdatenschutzbeauftragten für Rheinland-Pfalz (LfDI) stichprobenartige Kontrollen zur Umsetzung der neuen Rechtslage durch die Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18) angekündigt. Im Rahmen einer Informationsoffensive wurden Unternehmen dazu aufgefordert, die Anforderungen zu einem datenschutzkonformen Datentransfer in Drittstaaten endlich zu erfüllen.

Koordinierte Prüfung internationaler Datenübermittlung

Nun kommt es zu länderübergreifenden Kontrollen, in denen Datenübermittlungen durch Unternehmen in Drittstaaten auf ihre Datenschutzkonformität überprüft werden. Ziel der nun anstehenden Kontrollen ist es eine breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Schrems-II-Urteil zu generieren.

Fragenkatalog ist öffentlich

Um dem gerecht zu werden, wurde ein gemeinsamer Fragenkatalog der Datenschutzaufsicht veröffentlicht, der nun an Unternehmen rausgeschickt wird. Diesen können Sie nachfolgend zu den jeweiligen Fallgruppen einsehen:

Bewerberportale

Konzerninterner Datenverkehr

Mailhoster

Tracking

Webhoster

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