Zum Inhalt springen
Home » Datenschutz-News » EuGH-Urteil: Real Time Bidding und die DSGVO

EuGH-Urteil: Real Time Bidding und die DSGVO

In dem Urteil vom 07. März 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Klarheit in die Debatte um die Beachtung der DSGVO beim Real Time Bidding gebracht. Das Urteil in der Rechtssache C-604/22, die den belgischen Verband IAB Europe betrifft, ist ein klares Signal für alle Akteure in der digitalen Werbebranche und unterstreicht die Bedeutung der DSGVO in der EU.

Die Praxis des Real Time Bidding

Real Time Bidding (RTB) ermöglicht es, Werbeunternehmen, Datenbrokern und Werbeplattformen, in Echtzeit und anonym auf Werbeplätze zu bieten, um zielgerichtete Werbung basierend auf dem Nutzerprofil anzubieten.

Dieses Versteigerungsverfahren wird dann durchgeführt, wenn ein Nutzender eine Webseite oder eine Anwendung mit einem Werbeplatz aufruft. Zeitgleich muss der Nutzende zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen. Dann wird ihm personalisierte Werbung angezeigt.

Die Rolle von IAB Europe

IAB Europe ist ein nicht gewinnorientierter Verband, der die digitale Werbe- und Marketingindustrie in Europa vertritt. Er entwickelte eine Lösung, um das System des Real Time Bidding mit der DSGVO in Einklang zu bringen. Diese Lösung ist bekannt als „Transparency and Consent String“ (TC-String). Der TC-String kodiert und speichert die Einwilligungspräferenzen der Nutzer. Er besteht aus Zahlen und Buchstaben und wird mit den Bietenden geteilt. Zeitgleich speichert sich ein Cookie auf dem Gerät der Nutzenden.

Jedoch stellte die belgische Datenschutzbehörde fest, dass IAB Europe die DSGVO nicht vollständig eingehalten hat. Hintergrund ist, dass die Kombination aus TC-String und Cookie einen Rückschluss auf die IP-Adresse des Nutzenden zulässt. Dadurch stellt dieser Code ein personenbezogenes Datum dar. Ferner ist die belgische Aufsichtsbehörde der Auffassung, dass IAB Europe als verantwortliche Stelle im Sinne der DGSVO aufgetreten sei. Dabei habe der Verband nicht die Vorschriften der DSGVO eingehalten.

Das Urteil des EuGH

Der EuGH bestätigte, dass der TC-String Informationen enthält, woruch Nutzende identifiziert werden können. Weiter ist er auch der Auffassung, dass IAB Europe als „gemeinsam Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO anzusehen sei. Hintergrund ist, dass IAB gemeinsam mit den Mitgliedern sowohl die Zwecke als auch die Mittel der Verarbeitung festlege. Ob dies auch dies auch für Weiterverarbeitungen nach der Speicherung der Einwilligungspräferenzen der Nutzenden gelte, müsse nachgewiesen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn der Verband Einfluss auf die Festlegung der Zwecke und Modalitäten der Weiterverarbeitungen ausgeübt habe.

Implikationen für die digitale Werbeindustrie hinsichtlich der DSGVO

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Einhaltung der DSGVO in allen Aspekten der digitalen Werbung, insbesondere beim Real Time Bidding. Organisationen müssen sicherstellen, dass die Nutzereinwilligung ordnungsgemäß eingeholt wird und dass personenbezogene Daten transparent und verantwortungsvoll behandelt werden. Die Entscheidung betont auch die Bedeutung der kollektiven Verantwortung in der digitalen Werbekette.

Zukunftsperspektiven

Das Urteil des EuGH wird zweifellos Auswirkungen auf die Praktiken der digitalen Werbeindustrie haben und könnte zu einer Überarbeitung der Strategien zur Nutzereinwilligung und Datenverarbeitung führen. Es unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Verpflichtungen, die Unternehmen eingehen müssen, um die Privatsphäre der Nutzer in der digitalen Landschaft zu schützen.

In einer Zeit, in der Datenschutz und digitale Rechte immer mehr in den Vordergrund rücken, setzt dieses Urteil einen wichtigen Meilenstein für den Schutz personenbezogener Daten in Europa. Es ist ein klares Signal, dass die DSGVO ernst genommen werden muss und dass die Einhaltung ihrer Bestimmungen für alle Akteure in der digitalen Wirtschaft unerlässlich ist.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann hier nachgelesen werden.

Bildnachweis: KI generiert