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Artikel 26 Abs. 2 DSGVO

Datenschutzrechtliche Hürden für gemeinsame Prozesse im Konzern

Mehrere rechtlich selbständige Unternehmen, die zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer gemeinsamen Leitung zusammengefasst sind, werden als Konzern definiert. Kommt es innerhalb eines Konzerns zu einer gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten, sind die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.  kein Konzernprivileg Die DSGVO kennt zum Leidwesen großer… Weiterlesen »Datenschutzrechtliche Hürden für gemeinsame Prozesse im Konzern