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Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich reduziert Bußgeld auf 500.000 € – „Genießen Sie Ihre persönlichen Vorteile“ ist teilweise unzulässige Einwilligung

Die Datenschutzbehörde in Österreich hat gegen die Betreiberin eines sogenannten Kundenbindungsprogramms ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro aufgrund einer unzulässigen Einwilligung verhängt. Daher war keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung gegeben. Der Fall wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der… Weiterlesen »Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich reduziert Bußgeld auf 500.000 € – „Genießen Sie Ihre persönlichen Vorteile“ ist teilweise unzulässige Einwilligung