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Navigating the Future: Deutschlands Aufsichtsstruktur für KI

Künstliche Intelligenz hält immer mehr Einzug in unser tägliches Leben, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. In unserer Beitragsreihe Navigating the Future haben wir daher die wichtigsten Aspekte der rechtlichen Regulierung von KI sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen bereits näher beleuchtet. Der AI Act zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren und den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten. Deutschland steht nun vor der Aufgabe, innerhalb von 12 Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur für die Einhaltung dieser KI-Verordnung einzurichten.

Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) empfiehlt, die Aufsicht über die Einhaltung des AI Acts den Datenschutzaufsichtsbehörden zu übertragen. Diese Behörden sind bereits mit der Überwachung von KI-Systemen betraut, insbesondere wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung, Beschwerdebearbeitung und Kooperation auf nationaler und europäischer Ebene. Durch die Zuweisung dieser Zuständigkeit an die Datenschutzbehörden sollen Doppelstrukturen und zusätzlicher Bürokratieaufwand vermieden werden.

Ausnahmen und Besonderheiten

Einige Sektoren sind von dieser allgemeinen Zuständigkeit ausgenommen, darunter der Finanzsektor und der Sektor kritischer Infrastrukturen. In diesen Bereichen sollen spezielle Aufsichtsbehörden die Einhaltung des AI Acts überwachen. Diese sektorale Differenzierung soll sicherstellen, dass die Aufsicht den spezifischen Anforderungen und Risiken der jeweiligen Branchen gerecht wird​.

Einbindung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Die DSK schlägt vor, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Landesdatenschutzbehörden als zentrale Marktüberwachungsbehörden nach dem AI Act zu benennen. Die BfDI soll Deutschland im Europäischen Ausschuss für KI vertreten, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung auf europäischer Ebene zu fördern. Diese Einbindung soll sicherstellen, dass die Aufsicht aus einer Hand erfolgt und die Datenschutzgrundrechte gewahrt bleiben.

Ressourcen und Kapazitäten für die KI-Aufsicht

Um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können, müssen die Datenschutzaufsichtsbehörden mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden. Dies umfasst sowohl finanzielle Mittel als auch personelle Kapazitäten. Nur so können die Behörden die komplexen und vielfältigen Herausforderungen, die der Einsatz von KI mit sich bringt, adäquat bewältigen​.

Fazit

Die geplante behördliche Aufsichtsstruktur für KI in Deutschland sieht vor, die Datenschutzaufsichtsbehörden als zentrale Instanzen zur Überwachung der Einhaltung des AI Acts zu benennen. Diese Behörden bringen die notwendige Erfahrung und Expertise mit, um eine effektive und einheitliche Anwendung der Verordnung zu gewährleisten. Durch die spezifische Zuweisung der Zuständigkeiten und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen soll die sichere und ethische Nutzung von KI in Deutschland gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Positionspapier der DSK auf deren Website.

Einen umfangreichen Einblick in die Regelungen des AI Acts können Sie hier nachlesen.

Bildnachweis: KI generiert