In der heutigen digitalen Ära, in der Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewinnt, stehen Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von Nutzenden, insbesondere auch bei den Plattformen von Meta, im Zentrum der Diskussionen. Kürzlich hat Meta angekündigt, dass es die Inhalte seiner Nutzenden zur Verbesserung und zum Training eigener KI-Modelle verwenden will.
Anhand der aktuellen Pläne von Meta zur umfangreichen Datenauslesung der Nutzerdaten zeigt sich, wie wenig sich Facebook mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt. Die Risiken der Nutzenden werden schlichtweg ignoriert und die Interessen vom Meta-Mutterkonzern zur Weiterentwicklung ihrer Produkte höher gewertet.
Doch was bedeutet das konkret und welche Rechte haben Nutzende?
Was plant Meta?
Ab Ende Juni 2024 wollte Meta beginnen, die Inhalte von Facebook und Instagram – darunter Texte, Fotos und Videos – für das Training und die Weiterentwicklung seiner KI-Modelle zu nutzen. Diese Modelle, zu denen „Meta AI“ und „AI Creative Tools“ gehören, sind darauf ausgelegt, generative KI-Anwendungen zu entwickeln. Diese Anwendungen sind in der Lage, neue Inhalte zu generieren, die auf den von den Nutzenden bereitgestellten Daten basieren. Bekannte Beispiele für generative KI sind Chat GPT, DALL-E oder Copilot.
Meta beruft sich bei der Nutzung personenbezogener Daten für das Training der eigenen KI auf das „berechtigte Interesse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO als geeigenete Rechtsgrundlage im Datenschutz. Der Konzern argumentiert, diese Daten zur Entwicklung und Verbesserung seiner Produkte zu verwenden. Ob dies ausreicht oder ob nicht doch eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzenden notwendig ist, überprüfen derzeit die europäischen Datenschutzbehörden. Metas Vorhaben wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere bezüglich der Datentransparenz, die europaweit einheitlich geklärt werden müssen.
Aktuelle Situation in Europa
In Europa hat Meta diese Pläne vorerst auf Eis gelegt. Laut einer neuen Datenschutzerklärung von Meta soll die Nutzung europäischer Nutzerdaten für das KI-Training zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Information über den Zeitpunkt erfolgt noch. Trotzdem bleibt der Widerspruch gegen diese Datennutzung weiterhin möglich. Nutzende sollten dies in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass ihre Beiträge auch zukünftig nicht für das Training von KI-Modellen verwendet werden.
Nach einem Treffen mit der irischen Datenschutzbehörde (IDPC) am 13. Juni 2024 hat Meta die Nutzung von Nutzerdaten für das KI-Training in Europa vorerst gestoppt. Ein neues Startdatum ist noch nicht bekannt.
Am 26. Juni 2024 änderte Meta nun seine Datenschutzrichtlinie und versprach, die Nutzenden vor Beginn der Datennutzung für KI zu informieren und Anweisungen zum Widerspruchsrecht bereitzustellen. Aktuell können Nutzende nur über ein Formular der Nutzung ihrer Daten, die auf Webseiten Dritter gespeichert sind, widersprechen. Die rechtliche Grundlage für die Verwendung personenbezogener Daten zum KI-Training bleibt weiterhin unklar, so auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs.
Warum sollten Sie widersprechen?
Auch wenn die geplante Datenerhebung derzeit in Europa ausgesetzt ist, weiß Meta, dass in dem Datenschatz von Facebook & Co. ein großes Potential liegt, das es auszuschöpfen gilt. Es muss davon ausgegangen werden, dass Meta diese Daten auch bald in Europa nutzen wird.
Nicht nur wegen den folgenden Gründen sollten Sie zeitnah der Datenauslesung widersprechen und von ihren Betroffenrechten Gebrauch machen:
- Schutz der Privatsphäre: Ihre auf Facebook und Instagram geposteten Inhalte sind oft persönlich und könnten im Kontext von KI-Training für Zwecke verwendet werden, die Sie nicht kontrollieren können. Unabhängig davon, ob Sie Inhalte dort vertraulich behandeln oder nicht.
- Vertrauensprobleme: Meta hat in der Vergangenheit wiederholt das Vertrauen seiner Nutzenden in puncto Datenschutz erschüttert. Skepsis gegenüber der verantwortungsvollen Nutzung Ihrer Daten ist daher gerechtfertigt.
- Ungewisse Verwendung: Die Art der Datenverwendung und welche langfristigen Konsequenzen dies haben könnte, bleibt oft unklar. Meta muss hier mehr Transparenz bieten.
- Kontrollverlust: Einmal im KI-Modell integriert, könnten Ihre Daten in unvorhersehbarer Weise genutzt werden, ohne dass Sie eine Möglichkeit haben, diese Nutzung rückgängig zu machen. Auch wenn die LLM-Modelle auf einer gewissen Wahrscheinlichkeit beruhen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Daten in einer Ausgabe an Dritte als Grundlage herangezogen werden.
Unternehmensdaten im Fokus
Nicht nur Privatpersonen stehen im Fokus der Datenauslesung bei den Meta-Gesellschaften, auch Unternehmen sollten sich den Gefahren bewusst sein, die mit einer Erhebung und KI-gesteuerten Verarbeitung ihrer Daten einhergeht. Parallel zu den Verbrauchernden steht auch den Unternehmen der Widerspruch gegen die Verwendung der Profilinformationen offen.
Warum sollten Unternehmen widersprechen?
- Schutz von Unternehmensdaten: Die geteilten Inhalte auf Facebook und Instagram können wertvolle, geschäftsspezifische Informationen enthalten. Diese könnten im Kontext von KI-Training für Zwecke verwendet werden, die das Unternehmen nicht kontrollieren kann.
- Sensible Informationen: Unternehmen posten oft Inhalte, die geschäftliche Strategien, Markenkommunikation oder Kundeninteraktionen betreffen. Die Verwendung dieser Daten für KI-Training könnte zu einer ungewollten Offenlegung sensibler Informationen führen.
- Unklare Nutzung und Folgen: Die Art der Datenverwendung und welche langfristigen Konsequenzen dies haben könnte, bleibt oft unklar. Unternehmen müssen die Kontrolle darüber behalten, wie ihre Daten verwendet werden.
- Reputation und Vertrauen: Kunden vertrauen darauf, dass Unternehmen ihre Daten verantwortungsvoll behandeln. Wenn diese Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung für KI-Training genutzt werden, könnte das Vertrauen der Kunden beeinträchtigt werden.
Wie können Sie widersprechen?
Meta stellt dafür spezielle Online-Formulare bereit:
Wichtig: Jedes Formular erfordert, dass Sie eingeloggt sind. Nutzende, die verschiedene E-Mailadressen für Facebook und Instagram verwenden, müssen für jede Plattform separat widersprechen.
Formulierungshilfen für Ihren Widerspruch
Im Widerspruchsformular müssen Sie angeben, warum Ihre Daten nicht für das KI-Training verwendet werden sollen. Hier einige Formulierungsvorschläge:
- „Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.“
- „Ich habe Sorge, weil ich nicht einschätzen kann, was genau mit meinen Daten passiert (Kontrollverlust).“
- „Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.“
- „Unsere Inhalte enthalten geschäftsspezifische Informationen, die nicht für KI-Anwendungen genutzt werden sollen.“
- „Wir haben Bedenken, dass die Verwendung unserer Daten die Vertraulichkeit und Integrität unserer Geschäftsstrategien beeinträchtigen könnte.“
Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website weitere Beispiele für Formulierungen.
Was passiert, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird?
Wenn Meta Ihren Widerspruch ablehnt, haben Sie folgende Optionen:
- Beiträge löschen: Entfernen Sie Ihre bisherigen Beiträge und posten Sie keine neuen Inhalte mehr.
- Konten löschen: Schließen Sie Ihre Konten bei Facebook und Instagram.
- Beschwerde einlegen: Wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.
- Rechtliche Schritte: Ziehen Sie eine rechtliche Beratung in Erwägung und prüfen Sie, ob Sie eine Klage gegen Meta einreichen möchten.
Ausblick und Fazit
Obwohl Meta in Europa aktuell noch keine Nutzerdaten für das Training der KI verwendet, sollten Sie dennoch proaktiv handeln und Ihr Widerspruchsrecht aus dem Datenschutz ausüben. Es bleibt zu abzuwarten, wann Meta diese Praxis in Europa einführt und wie der Konzern dabei mit den Rechten und der Privatsphäre der Nutzenden umgeht.
Der Schutz Ihrer Daten ist entscheidend, besonders in Zeiten, in denen KI-Systeme immer mächtiger werden. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie Ihre Rechte, um die Kontrolle über Ihre persönlichen Informationen zu bewahren.
Gern unterstützen wir Sie in diesem Bereich. Ebenso können unsere Kollegen der Kanzlei Bette Westenberger Brink Sie unterstützen bei der etwaigen Klage gegen den Meta-Konzern.
Bildnachweis: KI generiert