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EuGH-Entscheidung: Mündliche Datenverarbeitung fällt unter die DSGVO

Am 7. März 2024 lieferte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft und nochmals verdeutlicht, wie umfassend diese auszulegen ist. Im Fall Endemol Shine (Rechtssache C-740/22) wurde festgestellt, dass auch die mündliche Weitergabe von Informationen als personenbezogene Datenverarbeitung zu betrachten und die DSGVO zu beachten ist.

Der Fall Endemol Shine

Im Kern des Falles stand die Anfrage von Endemol Shine bei einem finnischen Gericht, mündlich Informationen über die Strafen einer Person zu erhalten, die an einem Wettbewerb teilgenommen hatte. Das finnische Gericht wies diese Anfrage zurück, woraufhin Endemol Shine Berufung einlegte. Das Berufungsgericht bat den EuGH um Klärung der Rechtslage bezüglich der mündlichen Datenverarbeitung.

Die Entscheidung des EuGH

Der EuGH bestätigte, dass die DSGVO nicht nur schriftliche oder elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, sondern auch mündliche Weitergaben. Der Gerichtshof betonte, dass die breite Auslegung des Begriffs „Verarbeitung“ dem Ziel der DSGVO entspricht, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

Dafür ist es jedoch erforderlich, dass mündliche Verarbeitungen von Daten, hier die mündliche Auskunft, in einem (analogen oder digitalem) Dateisystem gespeichert werden sollen, damit sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten sind, und in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen. Im spezifischen Fall von Endemol Shine waren die angeforderten Daten Teil eines Gerichtsregisters, was ihre Verarbeitung im Rahmen der DSGVO regelt.

Der Gerichtshof urteilte zudem, dass die Weitergabe sensibler Daten, wie die über strafrechtliche Verurteilungen, an Dritte ohne nachgewiesenes besonderes Interesse gegen die DSGVO verstößt. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre, insbesondere bei sensiblen Informationen.

Implikationen für Unternehmen und Einzelpersonen

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass nahezu jede Handhabung personenbezogener Daten als „Verarbeitung“ angesehen werden kann und somit der DSGVO unterliegt, sofern die Daten auch in ein Dateisystem gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden sollen. Unternehmen und Organisationen müssen sich bewusst sein, dass Datenschutzverpflichtungen nicht nur für elektronische Datenverarbeitungen gelten, sondern für jegliche Form der Datenverarbeitung, einschließlich mündlicher Übermittlungen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Datenschutzmaßnahmen umfassend und medienübergreifend zu denken sind. Organisationen sollten ihre Datenschutzrichtlinien überprüfen und sicherstellen, dass sie auch mündliche Datenübertragungen adäquat berücksichtigen.

Fazit

Das Urteil des EuGH ist ein klares Signal, dass der Schutz personenbezogener Daten eine hohe Priorität in der EU hat. Außerdem zeigt sich deutlich, dass die Datenverarbeitung umfassend interpretiert wird. Dies stärkt das Vertrauen in den Datenschutz und soll die Rechte der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU weiterhin schützen. Unternehmen und andere Organisationen sind angehalten, ihre Datenschutzpraktiken entsprechend anzupassen und auch die mündliche Datenverarbeitung in ihrem Datenschutzmanagement nach der DSGVO zu berücksichtigen.

Für detaillierte Informationen zum Urteil besuchen Sie bitte die offizielle Website des EuGH.

Bildnachweis: KI generiert