Zum Inhalt springen
Home » Datenschutz-News » EuGH bestätigt: Verbandsklagen bei Verstößen gegen Informationspflichten der DSGVO zulässig

EuGH bestätigt: Verbandsklagen bei Verstößen gegen Informationspflichten der DSGVO zulässig

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt erneut die Rechte von Verbraucherverbänden im Datenschutz. Der EuGH hat entschieden, dass Verstöße gegen die Informationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu Verbandsklagen berechtigen. Was dies für Verantwortliche und Betroffene bedeutet:

Hintergrund des Falls

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Meta Ireland geklagt. Grund war die Art und Weise, wie im App-Zentrum von Facebook kostenlose Spieleanwendungen von Drittanbietern präsentiert wurden. Nutzende wurden informiert, dass sie durch die Nutzung bestimmter Spieleanwendungen das Sammeln ihrer persönlichen Daten erlaubten. Diese Daten konnte Meta in ihrem Namen veröffentlichen. Außerdem stimmten sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung zu.

Der BGH war sich jedoch unsicher, ob der Verband befugt ist, eine solche Klage zu erheben. Der EuGH gab zwar 2022 grünes Licht für solche Klagen nach deutschem Recht, doch blieb eine Frage offen: Muss der Verband nachweisen, dass die Rechte einer betroffenen Person „infolge einer Verarbeitung“ verletzt wurden?

EuGH stärkt Verbandsklagen

Der EuGH entschied erneut zugunsten der Verbraucherverbände. Eine Verletzung der Informationsrechte aus der DSGVO stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung dar. Somit könne der vzbv eine Verbandsklage einreichen, wenn Informationspflichten verletzt werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle datenschutzrelevanten Informationen rechtmäßig in Datenschutzerklärungen angegeben sind. Fehler können zu Verbandsklagen führen.

Ergebnis wenig überraschend

Die Entscheidung des EuGHs ist wenig überraschend. Bereits zuvor wurde Art. 80 Abs. 2 DSGVO weit ausgelegt, um die private Durchsetzung des Datenschutzrechts zu fördern. Diesen Kurs setzt das Gericht mit dieser Entscheidung fort.

Was müssen Unternehmen beachten?

Der EuGH hat die Rechte der Verbraucherverbände gestärkt. Unternehmen müssen ihre Datenschutzpraktiken überprüfen und sicherstellen, dass sie die Informationspflichten gemäß den Art. 12 ff. DSGVO erfüllen. Andernfalls können ihnen nicht nur behördliche Verfahren, Bußgelder und allgemeine Gerichtsverfahren, sondern auch Verbandsklagen nach der DSGVO drohen.

Falls Sie Untersützung bei der Umsetzung Ihrer Informationspflichten benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Bildnachweis: KI generiert