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Die DSGVO wurde erneut evaluiert

Die EU-Kommission hat gemäß Artikel 97 Absatz 1 DSGVO am 25. Juli 2024 erneut ihren Bericht über die Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Denn die Kommission muss bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht zur Bewertung und Überprüfung der DSGVO vorlegen. Diese Berichte sind öffentlich zugänglich.

Die EU-Kommission erkennt die positiven Ergebnisse der DSGVO, betont aber auch Optimierungsbedarf in mehreren Bereichen. Der Fokus soll in Zukunft auf der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, klareren Leitlinien der Datenschutzbehörden und einer einheitlicheren Auslegung und Durchsetzung der DSGVO in der EU liegen.

Zusammenarbeit und Kohärenz

Der erste Bericht der EU-Kommission im Jahr 2020 zeigte Defizite in der Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle auf. Im Juli 2023 wurde ein Vorschlag für Verfahrensregeln für solche Fälle angenommen. Die EU-Kommission hebt die zunehmende Nutzung der Kooperationsinstrumente der DSGVO hervor und betont die Bedeutung zusätzlicher Verfahrensregeln.

Die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden hat daraufhin zugenommen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat zahlreiche Stellungnahmen und verbindliche Entscheidungen getroffen. Die EU-Kommission erhofft sich dennoch für die Zukunft eine noch intensivere Nutzung der Kooperationsinstrumente, um Streitbeilegungen zu minimieren und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden weiter zu verbessern.

Unterschiedliche Auslegungen der DSGVO durch die Datenschutzaufsichtsbehörden führen hier jedoch zu Rechtsunsicherheiten. Die EU-Kommission appelliert an den EDSA und die Behörden, diese Unterschiede zu beheben, auch da gerade kleine und mittelständige Unternehmen hierdurch Probleme in der Umsetzung haben. Hier möchte die EU auch mehr tun, um diese Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen.

Intensivierte Durchsetzung der DSGVO

Die Durchsetzung der DSGVO durch die Datenschutzaufsichtsbehörden hat stark zugenommen. Besonders deutsche Behörden haben zahlreiche Untersuchungen, Beschwerden und Abhilfemaßnahmen verzeichnet. Die DSGVO hält damit ihr Versprechen ein, insbesondere durch härtere Strafen zu einem besseren Datenschutzstandard zu führen.

Angemessenheitsbeschlüsse auf dem Prüfstand

Die EU-Kommission hat bestehende Angemessenheitsbeschlüsse überprüft und bestätigt, dass elf Länder weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für aus der EU übermittelte personenbezogene Daten bieten. Zukünftige Überprüfungen und Verhandlungen für neue Angemessenheitsbeschlüsse sind geplant.

Fazit

Der Bericht der EU-Kommission bietet eine umfassende Evaluation der DSGVO und zeigt Optimierungsansätze auf. Interessierte finden im vollständigen Bericht detaillierte Informationen zu den Entwicklungen und Herausforderungen der DSGVO.

Wir begrüßen, dass insbesondere die Vereinheitlichung der Anwendung der DSGVO vorangetrieben werden soll und die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen besonders berücksichtigt werden.

Bildnachweis: KI generiert



Moritz Kolb ist als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater bei der RMPrivacy GmbH für Unternehmen und öffentliche Stellen tätig. Darüber hinaus hat er als Rechtsanwalt und Rettungssanitäter besonderes Interesse für Rechtsfragen an den Schnittstellen zwischen Datenschutzrecht und Medizinrecht sowie Datenschutzrecht und Vereinsrecht.