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Datenschutzverstöße und fristlose Kündigung: Klare Linie vom OLG München

In einem Urteil hat das OLG München (Az. 7 U 351/23 e) klargestellt, dass schwerwiegende Datenschutzverstöße eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Konkret ging es um ein Vorstandsmitglied, das ohne Erlaubnis sensible Daten abrief und an seine private E-Mailadresse weiterleitete. Dies wurde als massiver Vertrauensbruch gewertet, der eine sofortige Entlassung rechtfertigt – und zwar ohne vorherige Abmahnung. Das Urteil zeigt deutlich, dass Datenschutzverstöße keine Bagatellen sind, sondern zu drastischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können.

Hintergrund des Falls

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte über den Fall eines Vorstandsmitglieds zu entscheiden, das unberechtigt personenbezogene Daten von Kunden und Kollegen abrief und auf private Kanäle weiterleitete. Dies erfolgte, ohne die Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen oder den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens zu informieren. In einer digitalen Arbeitswelt, in der der Schutz der personenbezogenen Daten eine zentrale Rolle spielt, wurde dieser Verstoß als äußerst schwerwiegend eingestuft. Das Gericht betonte, dass ein solcher Vertrauensbruch die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstört.

Warum fristlose Kündigung?

Das Gericht stellte heraus, dass das Vertrauen in die Integrität und den Umgang mit sensiblen Informationen durch das Vorstandsmitglied nachhaltig zerstört wurde. Eine Abmahnung sei in einem Fall, der die Sicherheit der personenbezogenen Daten betrifft, nicht notwendig, da der Verstoß so gravierend sei, dass er das Arbeitsverhältnis sofort beenden dürfe. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen ist dies ein deutliches Signal, dass der Datenschutz eine zentrale Rolle spielt.

Folgen für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dieses Urteil, dass sie klare Richtlinien im Umgang mit personenbezogenen Daten etablieren müssen. Führungskräfte und Beschäftigte sollten regelmäßig geschult werden, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Gleichzeitig bietet das Urteil Arbeitgebern einen rechtlichen Rahmen, wenn schwerwiegende Datenschutzverstöße auftreten. Sie sind in der Lage, schnell und konsequent zu handeln, ohne den Umweg über mehrfache Abmahnungen gehen zu müssen.

Fazit

Dieses Urteil ist ein starkes Signal für den Datenschutz im Arbeitsverhältnis. Es zeigt, dass die Vertraulichkeit von Daten höchste Priorität hat und Datenschutzverstöße nicht nur zu rechtlichen, sondern auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können, wie fristlose Kündigungen. Unternehmen sollten daher sowohl ihre Prozesse als auch ihre Schulungsprogramme überdenken, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Bildnachweis: KI generiert

AUTOR

Moritz Kolb ist als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater bei der RMPrivacy GmbH für Unternehmen und öffentliche Stellen tätig. Darüber hinaus hat er als Rechtsanwalt und Rettungssanitäter besonderes Interesse für Rechtsfragen an den Schnittstellen zwischen Datenschutzrecht und Medizinrecht sowie Datenschutzrecht und Vereinsrecht.