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Aktualisierte Adobe AGB erzeugen (datenschutzrechtlichen) Aufschrei

Mit Update vom 05.06.2024 aktualisierte das amerikanische Unternehmen Adobe ihre AGB und nicht nur Datenschützer laufen Sturm dagegen, sondern auch Nutzende und Creator in Adobe Photoshop, Creative Suite, Indesign und Co. sehen ihre Werke an Adobe verloren gegangen.

Aber haben die bisher nur in den amerikanischen AGB geänderten AGB so viel Auswirkungen auf die bisherigen Praktiken von Adobe?

Was sind die Änderungen?

Mit den neuesten Änderungen in seinen amerikanischen „Terms of Use“ räumt sich Adobe das Recht ein, uneingeschränkten Zugang zu allen mit seinen Werkzeugen erstellten Inhalten zu haben. Offiziell erklärt Adobe dies mit „inhaltlichen Überprüfungen“, deren genaue Zwecke nicht spezifiziert werden. Viele Nutzende vermuten jedoch, dass Adobe die Daten tatsächlich nutzt, um seine KI-Modelle zu trainieren, da der Konzern verstärkt auf generative künstliche Intelligenz setzt.

Die neuen Richtlinien erlauben sowohl eine automatisierte Überprüfung durch Algorithmen als auch neuerdings eine manuelle Analyse durch Adobe-Beschäftigte. Außerdem ist vorgesehen, dass maschinelle Lernverfahren auf die Inhalte angewendet werden. Besonders problematisch ist dabei, dass auch vertrauliche Projekte und ggf. sensible Daten, die unter einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) stehen, betroffen sein könnten.

Dazu sagt Adobe selbst:

Ein besonders umstrittener Punkt ist Ziffer 4.2, der Adobe eine kostenlose Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung der von Nutzenden erstellten Werke einräumt. Damit wird das Urheberrecht der Nutzenden praktisch außer Kraft gesetzt. Adobe hätte somit die Möglichkeit, die kreativen Arbeiten seiner Nutzenden frei zu verwenden und abzuändern.

Quelle: https://blog.adobe.com/en/publish/2024/06/06/clarification-adobe-terms-of-use

Explizit geht es um folgende Änderungen:

Wie sind diese Änderungen einzuschätzen?

Die Frage ist nun, ob der große Aufschrei über die geringfügigen Änderungen der Adobe AGB gerechtfertigt ist.

Grundsätzlich ist zu den datenschutzrechtlichen Aspekten zu sagen, dass Adobe über das Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die USA, das Data Privacy Framework (DPF), zertifiziert ist und interne „Binding Corporate Rules“ bereithält, um den Datenschutz der personenbezogenen Daten auf einem hohen Niveau zu halten.

Bereits in den vorherigen AGB von Adobe ist unter Ziffer 4.1, auch für den europäischen Markt, eine Kontrollregelung für Inhalte festgehalten.

So heißt es dort:

Adobe behält sich das Recht vor (ist aber nicht verpflichtet), Inhalte  zu entfernen oder den Zugriff auf Inhalte, Dienste und Software  einzuschränken, wenn sich herausstellt, dass Inhalte von Ihnen gegen die  Bedingungen verstoßen. Adobe überprüft zwar nicht alle in die Dienste  und Software hochgeladenen Inhalte, aber Adobe kann verfügbare  Technologien, Anbieter und Verfahren, auch manuelle Überprüfungen,  nutzen, um nach bestimmten Arten von illegalen Inhalten (z. B. Material  über Kindesmissbrauch) oder anderen missbräuchlichen Inhalten oder  Verhalten (z. B. …) zu suchen.

Quelle: https://www.adobe.com/legal/terms.html#content

Das zeigt, dass sich Adobe auch schon vor den aktuell besprochenen Änderungen weitgehende Rechte an dem Material und den Erstellungen seiner Kunden herausgenommen hat. Auch war bisher eine eventuelle Überprüfung von Inhalten bei dem Verdacht strafrechtlich relevanter Tätigkeiten möglich. Ob eine Kontrolle der Daten der Nutzenden maschinell oder neuerdings auch manuell passieren wird, wird dort keinen großen Unterschied bringen.

Mit einem aktuellen Statement von Adobe vom 10.06.2024 kündigte das Unternehmen an, sich erneut zum 18.06.2024 mit einer überarbeiteten Version der AGB der Öffentlichkeit zu stellen. Die angesprochenen Themen werden dort Einfluss finden.

In dem oben genannten Post stellt Adobe nochmals klar, dass weder generierter Content, noch Daten für ein KI-Training genutzt werden. Es erfolgt demnach kein systematisches Scannen der Daten auf lokalen Geräten und auch keine eigene Nutzung des Contents seiner Nutzenden. Zudem kann über die Systemeinstellungen von Adobe aus den Weiterentwicklungsprogrammen ausgestiegen werden.

So sagt Adobe:

„You always have the option of opting out of our desktop product improvement programs.“

Zu empfehlen ist dennoch, dass zusätzlich zu der attestierten Datenschutzkonformität mit Adobe ein Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden sollte. Adobe bietet über

https://www.adobe.com/de/legal/terms/enterprise-licensing/data-protection.html

für Geschäftskunden die Möglichkeit einen AV-Vertrag zu erstellen. Soweit Sie ein Nutzerkonto haben, können Sie sich dort anmelden und einen Auftragsverarbeitungsvertrag dort erstellen, was wir Ihnen auch empfehlen.

Fazit

Es ist davon auszugehen, dass die Änderung der AGB zunächst einmal keine Relevanz für den europäischen Markt hat. Der Aufschrei der Creator rührt daher, dass sie sich bisher anscheinend nicht mit den AGB von Adobe auseinandergesetzt haben. Sollte eine Implementierung für den europäischen Markt dennoch umgesetzt werden, ändert sich wenig zu den bisherigen AGB. Zusätzlich soll dann eine manuelle Überprüfung der Daten auf den Cloud-Speichern von Adobe stattfinden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung seitens Adobe dazu besteht. Eine zusätzliche Sicherung aus datenschutzrechtlicher Sicht für personenbezogene Daten kann mit dem angesprochenen AVV erreicht werden.

Eine weitere Sicherung von potentiellen „Intellectual Property“-Rechten muss über das Urhebergesetz, Gesetz zum unlauteren Wettbewerb oder über das Markengesetz erreicht werden. Aber auch nur dann wenn es zu einer Verletzung kommen sollte, was Adobe bisher stark in Abrede gestellt hat. Es ist weiter zweifelhaft, dass Adobe sich dem Content seiner Nutzenden bedient. Neben dem Backlash aus der Community wären die rechtlichen Folgen daraus gravierend.  

Adobe setzt durch diese erweiterten Maßnahmen in ihren AGB ihre „Content-Policy“ durch. Dadurch sollen die Speicher und die Programme von Adobe nicht für illegale Zwecke genutzt werden.

Ein Grund zur Sorge um geschützte Werke und sensible Daten besteht nach unserer Ansicht hiernach nicht, wonach der benannte Aufschrei lediglich heiße Luft ist, der aus bisheriger Unwissenheit rührt.

Bildnachweis: KI generiert